AGB

Allgemeine Verkaufsbedingungen (AVB) fĂŒr Unternehmer

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) gelten fĂŒr alle GeschĂ€ftsbeziehungen mit unseren Kunden, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die AVB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch fĂŒr kĂŒnftige VertrĂ€ge ĂŒber den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen mit demselben KĂ€ufer, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen mĂŒssten.
(2) Unsere AVB gelten ausschließlich. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit Ihnen (einschließlich Nebenabreden, ErgĂ€nzungen und Änderungen) haben nur dann Vorrang vor diesen AVB, wenn sie von uns schriftlich bestĂ€tigt worden sind.
(3) Rechtserhebliche ErklĂ€rungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss von Ihnen uns gegenĂŒber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, MĂ€ngelanzeigen, ErklĂ€rung von RĂŒcktritt oder Minderung), bedĂŒrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(4) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVB nicht unmittelbar abgeĂ€ndert oder ausdrĂŒcklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Vertragsschluss, Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir Ihnen Kataloge, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – ĂŒberlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Lager, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die Bestellung der Ware durch Sie gilt als verbindliches Vertragsangebot.
(3) Die Annahme erfolgt durch schriftliche AuftragsbestÀtigung oder durch Auslieferung der Ware an Sie.
(4) Rechnungsdatum ist das der Lieferung der Ware. Der Kaufpreis ist fĂ€llig ab Rechnungsstellung; 2 % Skonto bei Zahlung innerhalb der ersten 14 Tage, bei Ausnutzung des Zahlungsziels 30 Tage netto. Anstelle der ĂŒblichen Zahlungskonditionen dĂŒrfen wir nach Vereinbarung auch per Nachnahme, Vorkasse oder anderen mit Ihnen zu vereinbarenden Zahlungskonditionen liefern.
(5) Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommen Sie in Verzug. Der Kaufpreis ist wĂ€hrend des Verzugs mit 10 % p.a. zu verzinsen. FĂŒr die zweite Mahnung werden MahngebĂŒhren in Höhe von 2,50 EUR, fĂŒr die dritte MahngebĂŒhren in Höhe von 5,00 EUR, fĂŒr die vierte Mahnung solche in Höhe von 10,00 EUR fĂ€llig. Nach der 4. Mahnung werden die Forderungen an ein Inkassounternehmen ĂŒbergeben. Die hierdurch entstehenden weiteren Kosten gehen zu Ihren Lasten.
(6) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde LeistungsfĂ€higkeit des KĂ€ufers gefĂ€hrdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und zum RĂŒcktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei VertrĂ€gen ĂŒber die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den RĂŒcktritt sofort erklĂ€ren; die gesetzlichen Regelungen ĂŒber die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberĂŒhrt.

§ 3 Versandkosten
FĂŒr Bestellungen ĂŒber den Online-Shop werden Versandkosten in Höhe von 7,50 EUR pro Karton berechnet, ab einem Bestellwert von 150 EUR erheben wir keine Versandkosten.
Mit den Versandkosten sind alle Kosten fĂŒr Verpackung, Lieferpapiere und bei Normalversand ĂŒbliche Transport- und Zustellungskosten abgegolten. Soll oder muss eine Lieferung zur Einhaltung eines schriftlich vereinbarten Liefertermins per Express, Kurier oder vergleichbaren Diensten erfolgen, gehen die hierfĂŒr anfallenden Zusatzkosten zu Ihren Lasten.

§ 4 Aufrechnung; ZurĂŒckbehaltungsrecht
Sie sind zur Aufrechnung gegen unsere Forderungen nur berechtigt, wenn Ihre GegenansprĂŒche rechtskrĂ€ftig festgestellt wurden, wir diese anerkannt haben oder wenn Ihre GegenansprĂŒche unstreitig sind. Dies gilt auch, wenn Sie MĂ€ngelrĂŒgen oder GegenansprĂŒche geltend machen. Als KĂ€ufer dĂŒrfen Sie ein ZurĂŒckbehaltungsrecht jedoch nur dann ausĂŒben, wenn Ihr Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.

§ 5 Lieferfrist und Lieferverzug
(1) Die Liefertermine oder Fristen sind ausschließlich unverbindliche Angaben, es sei denn, diese sind zwischen Ihnen und uns ausdrĂŒcklich als verbindlich vereinbart worden.
(2) Der Eintritt des Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch Sie erforderlich.
(3) Falls wir eine ausdrĂŒcklich als verbindlich vereinbarte Frist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus einem anderen Grund in Verzug geraten, so mĂŒssen Sie uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung unserer Leistung setzen. Wenn wir diese Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so sind Sie berechtigt, vom Kaufvertrag zurĂŒckzutreten.
Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus GrĂŒnden, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (NichtverfĂŒgbarkeit der Leistung), werden wir Sie hierĂŒber unverzĂŒglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfĂŒgbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurĂŒckzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung werden wir unverzĂŒglich erstatten.
(4) Wenn der Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf der schuldhaften Verletzung einer Pflicht beruht, deren ErfĂŒllung die ordnungsgemĂ€ĂŸe DurchfĂŒhrung des Vertrags ĂŒberhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als KĂ€ufer regelmĂ€ĂŸig vertrauen dĂŒrfen und haben wir diese Pflichtverletzung zu vertreten, so haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle einfacher FahrlĂ€ssigkeit ist unsere Haftung jedoch auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

§ 6 Lieferung, GefahrĂŒbergang, Abnahme, Annahmeverzug
(1) Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der ErfĂŒllungsort ist. Auf Verlangen des KĂ€ufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, sofern Ihnen dies zumutbar ist.
(2) Die Gefahr des zufĂ€lligen Untergangs und der zufĂ€lligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den FrachtfĂŒhrer oder der sonst zur AusfĂŒhrung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ĂŒber. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese fĂŒr den GefahrĂŒbergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten fĂŒr eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der KĂ€ufer im Verzug der Annahme ist.
(3) Kommen Sie in Annahmeverzug, unterlassen eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, von Ihnen zu vertretenden GrĂŒnden, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollstĂ€ndigen Bezahlung aller unserer gegenwĂ€rtigen und kĂŒnftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden GeschĂ€ftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.

§ 8 Farbbezeichnungen und GrĂ¶ĂŸenangaben
Die in unseren Publikationen (Katalog, Internet etc.) angegebenen Farbbezeichnungen und GrĂ¶ĂŸenangaben unterliegen keinen Normen. RĂŒckschlĂŒsse auf bestimmte Abmessungen oder Farbvorstellungen sind aufgrund dieser Angaben nicht möglich. Selbst innerhalb einer Marke können unterschiedliche Artikel (z.B. Poloshirt und T-Shirt) bei gleicher GrĂ¶ĂŸenangabe völlig unterschiedliche Abmessungen haben. Insbesondere bei sog. Slim-Fit/Body-Fit-Shirts mĂŒssen die GrĂ¶ĂŸenlĂ€ufe nicht mit den Unisex-Artikeln der gleichen Marke ĂŒbereinstimmen. Ähnliches gilt fĂŒr Damen- und Herrenshirts des gleichen Herstellers. Es ist selbstverstĂ€ndlich, dass Damenshirts anders geschnitten sind als die entsprechenden Herrenshirts obwohl die GrĂ¶ĂŸenangabe völlig identisch ist.
Dieselbe Farbbezeichnung kann bei unterschiedlichen Marken oder auch unterschiedlichen Artikeln einer Marke völlig anders aussehen. Leider lÀsst sich dieses Problem auch nicht durch die im Katalog abgedruckten Farbbalken lösen. Jeder abgedruckte Farbbalken im Katalog erscheint unter verschiedenen Lichtquellen anders und eine Textilfarbgebung zu 100% im Papierdruck darzustellen ist nahezu unmöglich.
Abweichungen in GrĂ¶ĂŸe und Farbe begrĂŒnden deshalb in der Regel keine MangelansprĂŒche. Die Waren-RĂŒcksendung nach § 11 bleibt davon selbstverstĂ€ndlich unberĂŒhrt.
Eindringlich hingewiesen werden soll hier auch darauf, dass jeder Textilartikel aus Baumwolle bzw. Baumwoll- Polyestergemisch vor dem ersten Tragen gewaschen werden muss. Aufgrund der (völlig unbedenklichen und ungefĂ€hrlichen) chemischen RĂŒckstĂ€nde bei Textilien kann bei es bei sofortigem ungewaschenen Tragen insbesondere unter UV-Einwirkung zu chemischen Reaktionen zwischen Körperschweiß und den RĂŒckstĂ€nden kommen. Die dadurch entstehenden FarbbeeintrĂ€chtigungen bleiben auch nach spĂ€teren WĂ€schen bestehen. Beanstandungen bzw. Reklamationen hierfĂŒr sind in der Regel ausgeschlossen.

§ 9 MĂ€ngelansprĂŒche des KĂ€ufers
(1) Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen Ihnen und uns vereinbarte Beschaffenheit hat oder er sich nicht fĂŒr die nach unserem Vertrag vorausgesetzte oder die Verwendung allgemein eignet, so sind wir zur NacherfĂŒllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der NacherfĂŒllung berechtigt sind. Sie mĂŒssen uns eine angemessene Frist zur NacherfĂŒllung gewĂ€hren.
(2) Ihre MĂ€ngelansprĂŒche setzen voraus, dass Sie Ihren gesetzlichen Untersuchungs- und RĂŒgepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen sind. Beanstandungen sind unverzĂŒglich, spĂ€testens innerhalb von 3-4 Werktagen – bei versteckten MĂ€ngeln sofort nach Bekanntwerden – schriftlich an uns zu richten.
Die Ware muss vor dem Veredeln (Besticken, Bedrucken o.Ă€.) von Ihnen oder dem Veredelungsbetrieb auf etwaige MĂ€ngel untersucht werden.
Sollten spĂ€ter MĂ€ngelansprĂŒche an einer nicht von uns veredelten Ware geltend gemacht werden, so können ggf. bei einem Dritten entstandene Weiterveredelungskosten nur bis zur Höhe der in unserer Preisliste fĂŒr Textilveredelung vorgesehenen BetrĂ€ge geltend gemacht werden.
(3) Beanstandete Ware ist uns zu einem vereinbarten Termin an einem vereinbarten Ort zur VerfĂŒgung zu stellen. Wurde die Ware bereits weitergeliefert oder an mehrere EmpfĂ€nger verteilt, gehen die Kosten fĂŒr das Zusammenstellen der beanstandeten Ware nicht zu unseren Lasten.
(4) Die NacherfĂŒllung erfolgt nach Ihrer Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung). Sie sind wĂ€hrend der NacherfĂŒllung nicht berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurĂŒckzutreten. Haben wir die Nachbesserung dreimal vergeblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen. Wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen ist, sind Sie nach Ihrer Wahl berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurĂŒckzutreten.
(5) Sie können SchadensersatzansprĂŒche wegen eines Mangels erst dann geltend machen, wenn die NacherfĂŒllung fehlgeschlagen ist. UnberĂŒhrt bleibt Ihr Recht, weitergehende SchadensersatzansprĂŒche zu den nachfolgenden Bedingungen geltend zu machen.

§ 10 Sonstige Haftung
(1) Soweit sich aus diesen AVB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlĂ€gigen gesetzlichen Vorschriften.
(2) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober FahrlĂ€ssigkeit. Bei einfacher FahrlĂ€ssigkeit haften wir nur
a) fĂŒr SchĂ€den aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) fĂŒr SchĂ€den aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren ErfĂŒllung die ordnungsgemĂ€ĂŸe DurchfĂŒhrung des Vertrags ĂŒberhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmĂ€ĂŸig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden HaftungsbeschrĂ€nkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie fĂŒr die Beschaffenheit der Ware ĂŒbernommen haben. Das gleiche gilt fĂŒr AnsprĂŒche des KĂ€ufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der KĂ€ufer nur zurĂŒcktreten oder kĂŒndigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies KĂŒndigungsrecht des KĂ€ufers (insbesondere gem §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

§ 11 Waren – RĂŒcksendungen
(1) Die RĂŒcksendung neuwertiger, unveredelter Ware wird unter den in Absatz 3 und 4 genannten Voraussetzungen dann akzeptiert, wenn die Lieferung nicht lĂ€nger als vier Wochen zurĂŒckliegt. Werkseitig einzelverpackte Hemden und Blusen können nach dem Auspacken grds. nicht zurĂŒckgenommen werden. Gleiches gilt fĂŒr veredelte Waren.
(2) Ist der Grund der RĂŒcksendung ein Lieferantenfehler, holen wir die Ware bei Ihnen ab. Die Abholung kann telefonisch, per Fax oder per eMail angefordert werden. Möglich ist auch die RĂŒcksendung der Ware durch Sie. Die Kosten fĂŒr die RĂŒcksendung werden von uns ĂŒbernommen, sofern sie die Kosten einer Abholung nicht ĂŒberschreiten. Nach der Retoure erhalten Sie eine Gutschrift ĂŒber den Warenwert inklusive aller Versandkosten ohne Abzug.
(3) Liegt kein Lieferantenfehler vor, senden Sie uns die Ware zu. In diesem Fall erhalten Sie nach Bearbeitung der Retoure eine Gutschrift ĂŒber den Warenwert abzĂŒglich 25% Handlingskosten, mindestens aber abzĂŒglich 5,00 EUR. Versandkosten werden in diesem Fall nicht gutgeschrieben. Sofern wir in abgesprochenen AusnahmefĂ€llen abweichend von der Regelung in Absatz 1 auch ausgepackte Hemden und Blusen zurĂŒcknehmen, betragen die Handlingskosten fĂŒr diese Artikel 50%.

§ 12 VerjÀhrung
(1) Die wechselseitigen AnsprĂŒche der Vertragsparteien verjĂ€hren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
(2) Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB betrĂ€gt die allgemeine VerjĂ€hrungsfrist fĂŒr AnsprĂŒche aus Sach- und RechtsmĂ€ngeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die VerjĂ€hrung mit der Abnahme.
(3) UnberĂŒhrt bleiben gesetzliche Sonderegelungen fĂŒr dingliche HerausgabeansprĂŒche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB), fĂŒr AnsprĂŒche im Lieferantenregress (§ 479 BGB) sowie fĂŒr die in § 10 Abs. 2 und 3 genannten SchadensersatzansprĂŒche. In diesen FĂ€llen gelten ausschließlich die gesetzlichen VerjĂ€hrungsvorschriften.

§ 13 Urheberrecht
Als Auftraggeber haften Sie allein, wenn durch die AusfĂŒhrung Ihres Auftrags Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Sie haben den Auftragnehmer von allen AnsprĂŒchen Dritter wegen solcher Rechtsverletzung freizustellen.
§ 14 Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) FĂŒr diese AVB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und Ihnen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gem. § 6 unterliegen hingegen dem Recht am jeweiligen Lageort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulĂ€ssig oder unwirksam ist.
(2) Ist der KĂ€ufer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand fĂŒr alle sich aus dem VertragsverhĂ€ltnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser GeschĂ€ftssitz. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des KĂ€ufers zu erheben.

§ 15 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AVB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollten sie eine RegelungslĂŒcke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der ĂŒbrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberĂŒhrt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.